1. Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung an Durch Zeit und Raum kann telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Der Vertrag über die zu erbringende Dienstleistung entsteht mit der Buchung durch den Kunden und die damit verbundene Übermittlung der Vertragsdaten (Ort, Datum, Art der Dienstleistung, Kontaktdaten des Kunden). Bei der Buchung wird dem Kunden mitgeteilt, innerhalb von 2 Werktagen eine schriftliche Buchungsbestätigung per Fax oder E-Mail zu erhalten.
Geht innerhalb der genannten Frist keine Buchungsbestätigung beim Kunden ein, so ist von einem technischen Fehler auszugehen. Seitens des Kunden besteht eine Mitwirkungspflicht; der Kunde ist in diesem Falle gehalten, bei Durch Zeit und Raum die Zusendung einer Buchungsbestätigung nachzufragen. Die Buchungsbestätigung dient ausschließlich dem Datenabgleich zwischen Kunden und Anbieter, der Nicht-Eingang einer Buchungsbestätigung hat keine Vertrag aufhebende Wirkung.
2. Stornierung
Die Stornierung oder Änderung eines Auftrages ist bis 4h vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Eine Stornierung oder Änderung am Tag der Leistungserbringung kann nur direkt beim Gästeführer erfolgen.
Erscheint eine Gruppe unangekündigt nicht zur vereinbarten Veranstaltung - sind also sämtliche Vorarbeiten von Durch Zeit und Raum sowie die Anreise und 30 min Wartezeit der Gästeführer erbracht - so gilt die Leistung als erfüllt und ist in vereinbarter Höhe vom Kunden zu bezahlen.
3. Subunternehmer
Durch Zeit und Raum behält sich vor, Aufträge auch an Subunternehmer weiterzugeben. In diesem Falle erfolgt die Rechnungslegung bzw. die Ausstellung von Quittungen durch den Subunternehmer. Unter Umständen kann die Mehrwertsteuerpflicht bei Subunternehmern von der Mehrwertsteuerpflicht bei Durch Zeit und Raum abweichen.
4. Haftung
Durch Zeit und Raum haftet ausschließlich für Schäden, die unmittelbar und direkt durch einen Gästeführer verursacht werden. Durch Zeit und Raum haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch räumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheiten, Wetterereignisse oder durch das Wetter hervorgerufene Gegebenheiten oder Ereignisse zu Stande kommen.
Die Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, wird auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Der Reisepreis ist dabei der Teilnehmerpreis des jeweiligen Programms.
Werden Aufträge an Subunternehmer vergeben, so haftet der Subunternehmer. Werden Aufträge an dritte Leistungserbringer (z.B. Restaurants, Busunternehmen, Schifffahrtsunternehmen, Anbieter von Objektführungen) vermittelt, so haftet stets der jeweilige Leistungserbringer. Dies gilt auch, wenn dessen Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen von Durch Zeit und Raum erbracht werden und von Durch Zeit und Raum auf einer gemeinsamen Buchungsbestätigung bestätigt werden. Durch Zeit und Raum tritt in diesen Fällen als provisionsloser Reisevermittler, nicht jedoch als Reiseveranstalter auf.
Bei Programmen mit minderjährigen oder unmündigen Teilnehmern wird generell keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Aufsichtspflicht bleibt bei den jeweiligen Betreuungspersonen (Eltern, Lehrer, Pflegekräfte, usw.).
5. Freiplätze
Wird auf einer Tagestour oder einer Kombination aus mehreren Führungen von der Gruppe ein Restaurant aufgesucht und stellt das Restaurant Freiplätze zur Verfügung, so entfällt der erste Freiplatz auf den Durch Zeit und Raum-Gästeführer.
6. Inflationsschutzklausel
Steigt die amtlich festgestellte Inflationsrate auf über 10% gemessen am Vorjahresmonat, so ist Durch Zeit und Raum berechtigt, den Preis der Leistung um die Höhe des Inflationsanstieges zwischen Buchungstag und Tag der Leistungserbringung anzuheben.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung. Die Zahlung erfolgt vor Ort bar gegen Quittung oder per Rechnung / Überweisung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Alle Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt., wenn nichts Anderes mitgeteilt wurde.
8. Stadtführung als künstlerische Darstellung
Eine Stadtführung wird hier definiert als persönliche künstlerische Darstellung und ist damit ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach UrhG §2 (1) 1., für die die entsprechende Gesetzgebung und Rechtsprechung gilt. Insbesondere ist festgelegt:
- Film- und Tonaufnahmen auf Führungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
- Die Ausgestaltung der Stadtführung / Stadtrundfahrt obliegt ausschließlich dem Gästeführer. Dies betrifft insbesondere die Route, die inhaltliche Schwerpunktsetzung (solange dazu keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden) und die Nutzung von technischen Hilfsmitteln wie Sprachverstärkern oder Drahtlosübertragungssytemen.
Verschiedene Auffassungen zwischen Gästeführer und Kunden zur Gestaltung einer Führung stellen keinen Sachmangel dar.
Verstößt ein Teilnehmer einer Führung gegen die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu urheberrechtlich geschützten Werken, weist der Gästeführer darauf hin. Im Wiederholungsfalle ist der Gästeführer berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Es besteht in diesem Falle ein voller Entgeltanspruch.
9. Rauchverbot
Es gilt Rauchverbot gemäß §3a Abs. 1 ArbStättV . Für von den Ordnungsbehörden verhängte Bußgelder aufgrund eines Verstoßes haftet der Raucher oder hilfsweise der Besteller einer Veranstaltung.